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Datenschutz bei KI für Personal- und Arbeitsplatzsuche

KI für Personal- und Jobsuche. Bitte nicht gleich an den Kopf greifen!

Was den Datenschutz angeht, wäre diese Reaktion aber durchaus angebracht. Gilt der Bereich des Recruiting und der Personalsuche, sogar das Verfassen von Stelleninseraten im Sinne des "AI Act" der Europäischen Union doch als Hochrisikobereich.


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Was heißt das nun für eine regionale Online-Jobbörse im Großraum Salzburg?

<p>Zuerst einmal sollte man bei der Betrachtung auf die Trennung der Themenkreise nicht vergessen:</p><ul><li><strong>DSGVO</strong> - Datenschutzgrundverordnung (bereits seit 2018)</li><li><strong>AI Act</strong> der Europ&auml;ischen Union (seit 2024 - &Uuml;bergangsregelungen bis 2027)</li></ul><p>In diesem Artikel beschr&auml;nken wir uns auf die</p><p>&nbsp;</p><p><strong>Datenschutzrechtlichen &Uuml;berlegungen<br />*********************************</strong></p><p>Dabei geht es um die <strong>EDV-technische Verarbeitung</strong> von <strong>personenbezogenen Daten.</strong> Das f&auml;ngt beim Erfassen von Daten an, beinhaltet aber auch das Speichern bis hin zur Aufbereitung und Weiterverarbeitung von Daten.</p><p>Und da gr&auml;tscht KI nat&uuml;rlich voll rein - vor allem auch, weil der Begriff der &quot;personenbezogenen&quot; Daten alles andere als eng gefasst wird.</p><p>&nbsp;</p><p><strong>Nicht nur Name, Adresse<br />**********************</strong></p><p>Vor allem durch <strong>Aufbereitung und Verkn&uuml;pfung von Daten</strong> kann sein, dass eine vorerst noch anonyme <strong>Person identifizierbar wird</strong>. Z.B. durch:</p><ul><li>IP-Adresse, mit der im Internet gesurft wird</li><li>e-mail Adresse</li><li>Angaben zu Arbeitsort, Beruf, Ausbildung</li><li>Geo- und Bewegungsdaten</li></ul><p>&nbsp;</p><p><strong>Und dann braucht es eine klare Begr&uuml;ndung<br />***************************************</strong></p><p>Der Verordnungstext spricht hier von <strong>&quot;Rechtfertigungstatbest&auml;nden&quot;.</strong>&nbsp; Das muss <strong>nicht zwingend die Einholung einer Erlaubnis</strong> (so wie z.b. bei den Cookies) sein, es k&ouml;nnte auch z.B. i<strong>m Rahmen einer Auftragserf&uuml;llung</strong> n&ouml;tig sein und geht dann auch ohne ausdr&uuml;ckliche Zustimmung.</p><p>Klar ist auf jeden Fall: <strong>informiert</strong> muss die <strong>betroffene Person</strong> auf jeden Fall sein.</p><p>&nbsp;</p><p><strong>Achtung ausserhalb der EU<br />************************</strong></p><p>Es sitzen nun einmal <strong>viele Anbieter von KI in den USA.</strong> Im Sinne der DSGVO sind dies &quot;<strong>Auftragsverarbeiter</strong>&quot;.</p><p>Und wer personenbezogene <strong>Daten von betroffenen Personen von Dritten au&szlig;erhalb der EU verarbeiten</strong> l&auml;&szlig;t, braucht in diesem Fall schon: eine <strong>ausdr&uuml;ckliche Zustimmung / Erlaubnis</strong>.</p><p>Die <strong>jederzeit auch widerrufen</strong> werden kann. Was auch hei&szlig;t: L&ouml;schung der verarbeiteten Daten auch beim Auftragsverarbeiter.&nbsp; Was das <strong>technisch</strong> und <strong>im Sinne einer Dokumentierbarkeit</strong> im Klagsfall bedeutet, erfordert auf jeden Fall: fundierte IT-Kenntnisse.</p><p>Uns ist tats&auml;chlich bei der Recherche <strong>ein Unternehmen in San Francisco</strong> untergekommen, das sich dazu wirklich Gedanken gemacht hat und das auch Kund:innen in der EU bieten k&ouml;nnen. <strong>Datenschutz ist also nicht allen Amerikaner:innen egal.</strong></p><p>&nbsp;</p><p><strong>Wie l&ouml;st es Jobaktuell?<br />********************</strong></p><p>Jobaktuell bietet <strong>zwei KI-Werkzeuge f&uuml;r die Job- und Personalsuche</strong> an:</p><ul><li>KI Formulierer f&uuml;r Arbeitsw&uuml;nsche (f&uuml;r Arbeitssuchende)</li><li>KI Formulierer f&uuml;r Arbeitspl&auml;tze (f&uuml;r Unternehmen)</li></ul><p>Aufbereitung von Daten von <strong>Unternehmen f&auml;llt nicht in die DSGVO</strong>. Beim Formulierer von Arbeitsw&uuml;nschen (von Privatpersonen) sehr wohl.</p><p>Wir setzen dabei auf <strong>echte Anonymisierung</strong>. Und auf Europa:</p><ul><li>Die eingegebenen <strong>Daten reichen nicht aus</strong>, um eine Person <strong>identifizierbar</strong> zu machen</li><li>Die <strong>IP-Adresse</strong> &uuml;ber der KI-Service aufgerufen wird, wird nur <strong>verschl&uuml;sselt</strong> gespeichert</li><li>Und zwar so, dass auch wir <strong>keine M&ouml;glichkeit der R&uuml;ckrechnung</strong> auf die originale Adresse haben (Mit einem sogenannten &quot;Hash&quot;)</li><li>Es ist ausserdem <strong>nicht m&ouml;glich, die KI-Services f&uuml;r Arbeitssuchende im eingeloggten Zustand</strong> zu nutzen. (Wer einen Account hat, ist nicht mehr anonym - kann es schon n&uuml;tzen, muss sich dazu aber erst ausloggen)</li><li>Last not least - und trotz der netten Firma aus San Francisco - haben wir uns f&uuml;r einen <strong>franz&ouml;sischen KI-Partner</strong> entschieden: Mistral.</li></ul><p>Es ist n&auml;mlich durchaus nicht so, dass die Musik in diesem Bereich nur au&szlig;erhalb Europas spielt. Gerade in der <strong>Grundlagenforschung</strong> sind wir ganz <strong>vorn dabei.</strong></p><p>&nbsp;</p>