Datenschutz bei KI für Personal- und Arbeitsplatzsuche
KI für Personal- und Jobsuche. Bitte nicht gleich an den Kopf greifen!
Was den Datenschutz angeht, wäre diese Reaktion aber durchaus angebracht. Gilt der Bereich des Recruiting und der Personalsuche, sogar das Verfassen von Stelleninseraten im Sinne des "AI Act" der Europäischen Union doch als Hochrisikobereich.
Was heißt das nun für eine regionale Online-Jobbörse im Großraum Salzburg?
<p>Zuerst einmal sollte man bei der Betrachtung auf die Trennung der Themenkreise nicht vergessen:</p><ul><li><strong>DSGVO</strong> - Datenschutzgrundverordnung (bereits seit 2018)</li><li><strong>AI Act</strong> der Europäischen Union (seit 2024 - Übergangsregelungen bis 2027)</li></ul><p>In diesem Artikel beschränken wir uns auf die</p><p> </p><p><strong>Datenschutzrechtlichen Überlegungen<br />*********************************</strong></p><p>Dabei geht es um die <strong>EDV-technische Verarbeitung</strong> von <strong>personenbezogenen Daten.</strong> Das fängt beim Erfassen von Daten an, beinhaltet aber auch das Speichern bis hin zur Aufbereitung und Weiterverarbeitung von Daten.</p><p>Und da grätscht KI natürlich voll rein - vor allem auch, weil der Begriff der "personenbezogenen" Daten alles andere als eng gefasst wird.</p><p> </p><p><strong>Nicht nur Name, Adresse<br />**********************</strong></p><p>Vor allem durch <strong>Aufbereitung und Verknüpfung von Daten</strong> kann sein, dass eine vorerst noch anonyme <strong>Person identifizierbar wird</strong>. Z.B. durch:</p><ul><li>IP-Adresse, mit der im Internet gesurft wird</li><li>e-mail Adresse</li><li>Angaben zu Arbeitsort, Beruf, Ausbildung</li><li>Geo- und Bewegungsdaten</li></ul><p> </p><p><strong>Und dann braucht es eine klare Begründung<br />***************************************</strong></p><p>Der Verordnungstext spricht hier von <strong>"Rechtfertigungstatbeständen".</strong> Das muss <strong>nicht zwingend die Einholung einer Erlaubnis</strong> (so wie z.b. bei den Cookies) sein, es könnte auch z.B. i<strong>m Rahmen einer Auftragserfüllung</strong> nötig sein und geht dann auch ohne ausdrückliche Zustimmung.</p><p>Klar ist auf jeden Fall: <strong>informiert</strong> muss die <strong>betroffene Person</strong> auf jeden Fall sein.</p><p> </p><p><strong>Achtung ausserhalb der EU<br />************************</strong></p><p>Es sitzen nun einmal <strong>viele Anbieter von KI in den USA.</strong> Im Sinne der DSGVO sind dies "<strong>Auftragsverarbeiter</strong>".</p><p>Und wer personenbezogene <strong>Daten von betroffenen Personen von Dritten außerhalb der EU verarbeiten</strong> läßt, braucht in diesem Fall schon: eine <strong>ausdrückliche Zustimmung / Erlaubnis</strong>.</p><p>Die <strong>jederzeit auch widerrufen</strong> werden kann. Was auch heißt: Löschung der verarbeiteten Daten auch beim Auftragsverarbeiter. Was das <strong>technisch</strong> und <strong>im Sinne einer Dokumentierbarkeit</strong> im Klagsfall bedeutet, erfordert auf jeden Fall: fundierte IT-Kenntnisse.</p><p>Uns ist tatsächlich bei der Recherche <strong>ein Unternehmen in San Francisco</strong> untergekommen, das sich dazu wirklich Gedanken gemacht hat und das auch Kund:innen in der EU bieten können. <strong>Datenschutz ist also nicht allen Amerikaner:innen egal.</strong></p><p> </p><p><strong>Wie löst es Jobaktuell?<br />********************</strong></p><p>Jobaktuell bietet <strong>zwei KI-Werkzeuge für die Job- und Personalsuche</strong> an:</p><ul><li>KI Formulierer für Arbeitswünsche (für Arbeitssuchende)</li><li>KI Formulierer für Arbeitsplätze (für Unternehmen)</li></ul><p>Aufbereitung von Daten von <strong>Unternehmen fällt nicht in die DSGVO</strong>. Beim Formulierer von Arbeitswünschen (von Privatpersonen) sehr wohl.</p><p>Wir setzen dabei auf <strong>echte Anonymisierung</strong>. Und auf Europa:</p><ul><li>Die eingegebenen <strong>Daten reichen nicht aus</strong>, um eine Person <strong>identifizierbar</strong> zu machen</li><li>Die <strong>IP-Adresse</strong> über der KI-Service aufgerufen wird, wird nur <strong>verschlüsselt</strong> gespeichert</li><li>Und zwar so, dass auch wir <strong>keine Möglichkeit der Rückrechnung</strong> auf die originale Adresse haben (Mit einem sogenannten "Hash")</li><li>Es ist ausserdem <strong>nicht möglich, die KI-Services für Arbeitssuchende im eingeloggten Zustand</strong> zu nutzen. (Wer einen Account hat, ist nicht mehr anonym - kann es schon nützen, muss sich dazu aber erst ausloggen)</li><li>Last not least - und trotz der netten Firma aus San Francisco - haben wir uns für einen <strong>französischen KI-Partner</strong> entschieden: Mistral.</li></ul><p>Es ist nämlich durchaus nicht so, dass die Musik in diesem Bereich nur außerhalb Europas spielt. Gerade in der <strong>Grundlagenforschung</strong> sind wir ganz <strong>vorn dabei.</strong></p><p> </p>